Schulordnung
Vorbemerkung: Die folgenden Regelungen sollen die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten fördern und das Zusammenleben am Lernort Schule erleichtern.
Hierzu gehören Umgangsformen wie Rücksichtnahme, höflicher Umgangston, Kompromissbereitschaft, Einsicht und Toleranz, wenn im Schulalltag auftretende Konflikte besser bewältigt werden sollen.
Die Wirksamkeit einer Schulordnung zeigt sich an der Bereitschaft aller an der Schule Beteiligten, Regeln zu akzeptieren und sich der Mitverantwortung für ihre Einhaltung bewusst zu sein.
1. Allgemeine Verhaltensregeln
- Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (z. B. Feuerwerkskörper, Schusswaffen – auch Attrappen – , Laserpointer, Gummischleudern, Feuerzeuge, Messer, Reizgas etc.) ist auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude untersagt. Dies gilt auch für alle schulischen Veranstaltungen.
- Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke auf dem Schulgelände und im Gebäude, im Schulbus, auf den Unterrichtswegen und bei schulischen Veranstaltungen sind verboten.
- Die Toilettenanlagen sind nicht als Aufenthaltsräume zu nutzen. Alle Schüler/innen sind für deren Sauberkeit mit verantwortlich.
- Essen, Trinken und Kaugummikauen sind während des Unterrichtes nicht gestattet.
- Alle sind für die Sauberkeit und Ordnung auf dem gesamten Schulgelände mitverantwortlich. Der Aufforderung, Müll zu beseitigen, ist Folge zu leisten.
- Zur Müllvermeidung und aus Umweltschutzgründen sollten keine Einwegverpackungen bzw. -behältnisse benutzt werden.
- Jeder Schüler und jede Schülerin hat die für den Unterricht notwendigen Materialien (Hefte, Bücher, Schreibzeug, Notizblock etc.) mitzubringen. Schulbücher sind umgehend nach Erhalt einzubinden und mit Vor- und Nachname zu versehen. Die Kontrolle erfolgt durch die Fachlehrer/innen.
- Das Tragen von Mützen ist im Unterricht nicht gestattet.
- Das Mitbringen von Kassettenrecordern, Radios, Walkmen, Discmen, CD-Playern, Inline-Skates, Skateboards, Handys etc. ist nicht gestattet.
- Wertsachen (z. B. Schmuck) sind am Körper zu tragen bzw. so aufzubewahren, dass sie nicht entwendet werden können. Größere Geldbeträge sollen möglichst nicht mit in die Schule gebracht werden (kein Versicherungsschutz!).
- Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.
2. Unterrichtszeiten – Busfahrpläne
- Stunde 08:00 - 08:45 Uhr
- Stunde 08:50 - 09:35 Uhr
- Stunde 09:50 - 10:35 Uhr
- Stunde 10:40 - 11:25 Uhr
- Stunde 11:35 - 12:20 Uhr
- Stunde 12:20 - 13:05 Uhr
- Stunde 13:45 - 14:30 Uhr
- Stunde 14:30 - 15:15 Uhr
- Stunde 15:15 - 16:00 Uhr
- Stunde 16:00 - 16:45 Uhr
Die Busfahrpläne werden den Fahrschülerinnen und -schülern zu Beginn des Schuljahres durch Aushang bekanntgegeben.
3. Unterrichtsbeginn – Unterrichtsschluss
- Die Schüler/innen und Lehrkräfte begeben sich beim Gongzeichen in die Klassen- bzw. Fachräume.
- Schüler/innen, die ihre Taschen während des Sportunterrichts nicht im Klassenraum abstellen können, bewahren diese unter der Treppe im Flur des Sekretariats auf, ohne dass dabei der Zugang zum Druckraum versperrt wird.
- Für entwendete Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.
- Ist eine Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn ohne Lehrkraft, so wendet sich der/die Klassensprecher/in an die Schulleitung bzw. das Geschäftszimmer.
- Der Unterricht endet grundsätzlich mit dem Gongzeichen. Die Lehrkräfte tragen wegen der Aufsichtsproblematik dafür Sorge, dass vorzeitiger Aufenthalt von Fahrschülerinnen und -schülern an der Bushaltestelle vermieden wird.
4. Busverspätungen
Bei verspäteten Fahrten zur ersten Stunde muss die Anfahrt der Busse zur zweiten Stunde abgewartet werden. Auch hier warten die Schüler/innen noch fünfzehn Minuten, bevor sie nach Hause gehen.
5. Aufenthalt im Informationszentrum in Freistunden oder in der Mittagspause bzw. Aufenthalt in der Cafeteria und Bibliothek
- Der Eingang-Verwaltung (Ebene 1) ist als Durchgang für Schüler/innen gesperrt.
- Während der Freistunden halten sich die Schüler/innen im Informationszentrum, der Cafeteria oder der Bibliothek auf.
- In den Freistunden verhalten sich die Schüler/innen so leise, dass der Unterrichtsbetrieb nicht gestört wird.
- Es ist grundsätzlich der nächstmögliche Bus zu benutzen.
6. Pausenordnung
- Die Fünfminutenpausen dienen Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern zum Fachraum- bzw. Klassenraumwechsel. Halten sich Schüler/innen in diesen Pausen in den Fluren vor ihren Unterrichtsräumen auf, so haben sie sich rücksichtsvoll zu verhalten, damit weder durch Lärm noch durch Herumtoben Mitschüler/innen belästigt werden.
- Zu Beginn der beiden großen Pausen verlassen die Schüler/innen die Unterrichtsräume und das Schulgebäude. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Raum und verschließt ihn.
- Auch bei Raumwechsel der Schüler/innen wird der Raum verschlossen.
- Während der großen Pausen halten sich die Schüler/innen auf den Schulhöfen auf.
- Ballspiele sind auf dem unteren Schulhof mit Softbällen gestattet. Der Schulhof zwischen dem Verwaltungsgebäude und der Grundschule ist den Grundschülern zugewiesen.
- Schneeballwerfen ist untersagt.
- Nach dem Pausenschlusszeichen begeben sich die Schüler/innen und die Lehrkräfte unverzüglich in ihre Unterrichtsräume.
7. Benutzung von Fach-/Sammlungsräumen, Sport- und Schwimmhalle
- Der Aufenthalt in den Fach- bzw. Sammlungsräumen, den Sporthallen einschließlich Fluren und Umkleideräumen und dem Hallenbad ist den Schülerinnen und Schülern aus Gründen der Sicherheit nur in Anwesenheit einer Lehrkraft gestattet.
- Für den Unterricht gelten die jeweiligen Benutzungsordnungen der Fachräume (z. B. Informatik), der Turnhallen und der Schwimmhalle. Sie sind Bestandteil der Schulordnung.
- Der Weg zu den Sporthallen führt durch die Hotzelwiese (Straße); für Abfälle, die auf dem Unterrichtsweg zu entsorgen sind, werden die aufgestellten Abfallkörbe benutzt.
- Besonders zu achten ist auf die Aufbewahrung persönlicher Gegenstände während des Sport- und Schwimmunterrichts.
8. Benutzung der Schülerbücherei
- Die Schülerbücherei steht Schülerinnen und Schülern gemäß Aushang zur Verfügung.
- Die Schülerbücherei ist kein Aufenthaltsraum im Sinne eines „Schulhofersatzes“.
- Ihre Benutzungsordnung ist Bestandteil der Schulordnung (siehe Anhang).
9. Verlassen des Geländes
- Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler/innen das Schulgelände nicht verlassen. Im Einzelfall kann das Verlassen des Schulgrundstücks gestattet werden, wenn dies von den Erziehungsberechtigten unter Angabe von Gründen vorher schriftlich beantragt wurde.
- In allen Fällen, in denen Schüler/innen das Schulgelände verlassen (Ausnahme: direkter Zusammenhang mit dem Unterricht), entfallen die Aufsichtspflicht der Schule und die Haftung des Landes Hessen. Die Verantwortung für das Verhalten tragen dann ausschließlich die Erziehungsberechtigten.
10. Unterrichtsversäumnisse/Beurlaubungen
- Alle Schüler/innen sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet.
- Ist eine Schülerin oder ein Schüler verhindert, die Schule zu besuchen, so ist der Grund des Versäumnisses dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin spätestens nach drei Tagen mitzuteilen. Wird das Fehlen über Mitschüler/innen angezeigt, so ist nach Rückkehr zum Unterricht sofort eine schriftliche Mitteilungen der/des Erziehungsberechtigten über die Dauer des Versäumnisses vorzulegen. Die Schule ist berechtigt, in begründeten Fällen ein ärztliches Attest nachzufordern.
- Beurlaubungen für eine Stunde erteilt die Fachlehrkraft, Beurlaubungen bis zu zwei Tagen der/die Klassenlehrer/in auf schriftlichen Antrag hin. Beurlaubungen von mehr als zwei Tagen sind bei der Schulleitung zu beantragen.
- Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferien können nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt werden. Die begründeten Anträge sind spätestens zehn Tage vor Urlaubsbeginn schriftlich bei der Schulleitung einzureichen.
- Schüler/innen, die aus Gesundheitsgründen nicht aktiv am Sport-/Schwimmunterricht teilnehmen können, sind dennoch verpflichtet, im Unterricht anwesend zu sein.
11. Unterrichtsmittel/schulische Einrichtungen
- Unterrichts- und Lernmaterialien sind pfleglich zu behandeln. Schüler/innen und Lehrkräfte achten darauf, dass Beschädigungen, Zerstörungen und Verlust der schulischen Einrichtungen (Lehr- und Lernmaterial, Mobiliar) vermieden werden. Im Schadensfall ist die Schülerin bzw. der Schüler ersatzpflichtig.
- Über etwaige Mängel bzw. Missstände (Reparaturbedürftigkeit) werden Schulleitung und Hausmeister durch die Lehrkraft (Vordruck im Sekretariat erhältlich) umgehend informiert.
12. Ordnung in Unterrichtsräumen
- Für die Sauberkeit in und vor den Fach- und Klassenräumen tragen die jeweiligen Lerngruppen am Ende jeder Stunde die Verantwortung. Die Lehrkräfte unterstützen die Schüler/innen bei der Aufrechterhaltung der Ordnung in den Schulräumen. Jeder Kurs/Jede Klasse richtet einen Ordnungsdienst ein. Dieser sorgt für Tafelreinigung, Raumlüftung, Kreide etc. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter, nicht unter Tische oder auf den Fußboden (Getrenntsammlung). Am Unterrichtsende sind die Räume auszufegen und die Fenster zu schließen.
- Mobiliar, Fenster, Fußböden etc. dürfen weder bemalt noch beschriftet werden, deshalb ist das Mitbringen von Eddingstiften o. ä. verboten.
- Eine Gestaltung bzw. Renovierung von Klassenräumen ist nach vorheriger Absprache mit der Schulleitung möglich.
- Es ist verboten, Gegenstände aus den Fenstern zu werfen. Die Klassen können eine eigene Klassenordnung aufstellen, die auch von anderen Lerngruppen eingehalten werden soll, die in diesem Klassenraum Unterricht haben. Veränderungen der in den Klassenräumen üblichen Sitzordnung sind am Ende der Unterrichtsstunde wieder rückgängig zu machen.
13. Verstöße gegen die Schulordnung
Verstöße gegen die Schulordnung werden durch pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen gemäß den gültigen Rechtsvorschriften geregelt. Zu diesen Verstößen gehört auch Fehlverhalten im zwischenmenschlichen Umgang, z. B.:
- Androhung und Ausführung von physischer und psychischer Gewalt (z. B. Schlagen, Erpressung etc.)
- Beschimpfung, Beleidigung und Drohung gegenüber Mitschülerinnen und schülern, Lehrkräften und anderen Bediensteten der Schule
- Unterrichtsstörungen
- Beschädigung/Zerstörung fremden Eigentums, Diebstahl.
14. Konsequenzen
Folgende Maßnahmen (u. a.) dienen – je nach Grad und Häufigkeit des Verstoßes – einer Verhaltensänderung:
- mündliche/schriftliche Ermahnung
- Benachrichtigung der Eltern
- Vermerk in der Schülerakte
- Nachholen nicht erbrachter Leistungen durch Sonderaufgaben
- Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts
- Aufräumtätigkeit/Putzdienst
- Ausschluss von Schulveranstaltungen
- Ausschluss vom Unterricht
- Androhung des Verweises von der Schule
- Verweis von der Schule
Alle Maßnahmen sollen das Ziel haben, Einsicht in Fehlverhalten zu vermitteln und einen entstandenen Schaden wiedergutzumachen.
15. Schlussbestimmungen
- Jede Schülerin und jeder Schüler erhält die Schulordnung, deren Kenntnisnahme von ihr bzw. ihm selbst und einem Erziehungsberechtigten durch Unterschrift nachgewiesen wird.
- Die Schulordnung wird mit den Klassen zum Schuljahresbeginn im Unterricht besprochen; hierzu ist ein entsprechender Vermerk im Klassenbuch einzutragen.
- Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, die Schulordnung einzuhalten.
Bibliotheksordnung
- Die Schulbibliothek steht allen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule Gedern zur Verfügung.
- Die Ausleihe ist kostenlos.
- Jede/r Benutzer/in kann bis zu drei Medien ausleihen.
- Die Leihfrist beträgt 14 Tage. Die Medien sind spätestens bei Ablauf der Leihfrist zurückzugeben. Die Ausleihzeit kann bis zu drei Mal jeweils um 14 Tage verlängert werden.
- Wird die Leihfrist überschritten, ist bei der ersten Mahnung eine Säumnisgebühr von 0,50 € und bei der zweiten Mahnung eine Säumnisgebühr von 1,00 € zu zahlen.
- Die Medien sind schonend und sauber zu behandeln.
- Für verlorene oder stark beschädigte Medien haftet der/die Entleiher/in.
- Nachschlagewerke, Zeitschriften und Spiele sind nur zur Benutzung in der Bibliothek vorgesehen.
- Essen und Trinken sind in der Bibliothek nicht gestattet.
- Die Ausleihe und Rückgabe erfolgt während der Öffnungszeiten der Bibliothek (siehe Aushang).
Internetnutzung
- Die Computer der Schulbibliothek sind pfleglich zu behandeln. Die Benutzer können für schuldhaft herbeigeführte Schäden haftbar gemacht werden.
- Es ist nicht gestattet, eigene Disketten oder sonstige Datenträger mitzubringen und zu benutzen.
- Die Nutzung der Computer ist nur in den Schulstunden und nicht in den großen Pausen erlaubt.
- Die Nutzung des Internets ist kostenlos, für Ausdrucke wird pro Blatt eine Gebühr von 5 Cent erhoben.
- Ferner gilt die Benutzerordnung für die Computerräume auch in der Schulbibliothek.
