LRS-Konzept

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Terminkalender

22.05.2012 - 24.05.2012
Nachtermin schriftliche Abschlussprüfungen 9H und 10R

23.05.2012
Hospitation der 4. Klassen, danach Spiele-Fest der Grundschulen

29.05.2012 - 01.06.2012
Wander-/Projektwoche

06.06.2012
Frist für Lernkontrollen in 9H, 10R, 9G, 10G (zwei Wo. vor Zeugnisterm.)

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Kontakt

Gesamtschule Gedern
Schulleiter Walter Scheibner

Pestalozzistraße 2-4
63688 Gedern

Fon (0 60 45) 50 11
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LRS-Konzept

Das Förderkonzept der Gesamtschule Gedern hat zum Ziel, Schülerinnen und Schüler mit gravierenden Lese-Rechtschreibschwierigkeiten zu unterstützen und das Vermögen im Lese-Rechtschreibbereich zu steigern.

Die Entwicklung der Rechtschreib- und Lesekompetenz basiert auf Programmen, die das strategische Können fördern, sich selbst steuern und kontrollieren zu können (mit dem Prinzip vom Einfachen zum Schweren). Die Schülerinnen und Schüler arbeiten am eigenen Fehlerschwerpunkt.

Regelungen für die Zeugniserstellung

Es wird ein Eintrag im Zeugnis unter Bemerkungen durchgeführt, wenn Lese- und/oder Rechtschreibleistungen unberücksichtigt bleiben oder eingeschränkt sind. Des Weiteren werden Maßnahmen des Nachteilsausgleichs nicht vermerkt. Dies gilt ebenfalls für Abschlusszeugnisse. Ein Notenschutz wird jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen gewährt. In diesem Fall kann die mündliche Leistung stärker gewertet werden.

Feststellung, Beschlussfassung, Nachteilsausgleich, Förderung

Beim Eintritt werden Schüler erfasst, die bereits in der Grundschule gefördert wurden. Als erstes Thema in den fünften Klassen wird die Rechtschreibleistung überprüft (vor allem an ungeübten Texten) und in Ausnahmefällen eine Durchführung der Hamburger Schreibprobe und/oder des Salzburger Lesescreenings veranlasst. Evtl. können auch außerschulische Gutachten herangezogen werden.

Eltern können einen schriftlichen Antrag (Download PDF-Dokument) für ihre Kinder mit Lese-Rechtschreibschwäche bei der Schulleitung stellen, die Klassenkonferenz entscheidet nach Vorschlag durch den Deutschlehrer schlussendlich über die Gewährung zur Förderung (in den Klassen 5 und 6 wurden spezielle Förderkurse eingerichtet).

Unterrichtsorganisation

Für LRS-Kinder können individuelle Pausenregelungen eingeführt werden, auch können Hilfs-Arbeitsmittel (bis einschließlich Klasse 6, anschließend eigene Anschaffung notwendig) und geeignete Sitzplätze den Kindern zur Verfügung gestellt werden, um eine bessere Seh- und Hörleistung zu ermöglichen. Ein verringertes Arbeitspensum und die Nutzung von geübten Inhalten erlaubt den Schülern einen größeren Lernerfolg. Welche Maßnahmen möglich sind, wird durch die Klassenkonferenz beschlossen. Eine fortwährende Dokumentation der Förderung ist anhand eines Förderplans notwendig.